
Unser Weg zur Förderung des Breitbandausbaus
Nachdem in den beteiligten Gemeinden ein Bedarf an höheren Bandbreiten festgestellt wurde, konnte die Umsetzung auf Basis der Bundesrahmenregelung Leerrohre (gesetzliche Vorgabe) gestartet werden.
Im Sinne der Bundesrahmenregelung Leerrohre kann der Breitbandausbau durch Kommunen dort erfolgen, wo Bandbreiten von 30 Mbit/s im Download (für Unternehmen: auch 30 Mbit/s im Upload) nicht flächendeckend angeboten werden. Dies traf und trifft auf das Verbands- gebiet zu. Um das Verlegen der Leerrohre mit Glasfaserkabel durch die öffentliche Hand zu ermöglichen, unternahm der Zweckverband die vorgeschriebenen Schritte:
1. Markterkundungen
Durch mehrere Befragungen der Bürger und Unternehmen haben wir 2008, 2009 und 2011 den Bedarf an höheren Bandbreiten im Verbandsgebiet festgestellt.
2. Interessenbekundung
In mehreren Verfahren haben wir 2009 nachgewiesen, dass kein Telekommunikationsunternehmen einen Breitbandausbau im Verbandsgebiet in den folgenden drei Jahren vornehmen wird.
3. Ausschreibung des Netzausbaus
In einem europaweiten, öffentlichen Interessenbekundungsverfahren wurde im August 2011 der Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes (Leerrohre inklusive Glasfaserkabel) angeboten. Gesucht wurde ein Unternehmen, das im Auftrag und auf Rechnung des Zweckverbands das Netz errichtet und es nach Fertigstellung pachtet, um dann Breitbanddienste darüber anzubieten.
4. Vergabeverfahren
Im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens erhielt im Juni 2013 die Glasfaser Verwaltungs GmbH (GVG) den Zuschlag für den Bau und Betrieb des Glasfasernetzes.
5. Zusammenarbeit mit dem künftigen Betreiber
Mit dem Zuschlag begann auch die Zusammenarbeit hinsichtlich Kommunikationsmaßnahmen und Netzplanung mit der Glasfaser Verwaltungs GmbH, die 2014 umfirmierte in die GVG Glasfaser GmbH.