Außenanlieger - 1000m-Regelung
Was bedeutet die „1000m-Regelung“
Der Zweckverband wird alle Kunden an das Glasfasernetz anschließen, wenn sie während der ersten Vermarktungsphase einen nordischnet-Vertrag geschlossen haben. Der Zweckverband hat jedoch auch die Aufgabe, den Ausbau des Glasfasernetzes wirtschaftlich umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund gibt es eine Betrachtung für abgelegene Häuser, die sehr weit vom Ortskern und der Glasfasertrasse entfernt liegen (in den meisten Fällen 1.000m). Diesen Punkt berücksichtigt auch der im Jahre 2013 mit der GVG Glasfaser GmbH (Anbieter der nordischnet Produkte) geschlossene Pachtvertrag.
Der Zweckverband hat in der Verbandsversammlung am 4. Dezember 2017 durch einen Beschluss noch einmal bekräftigt, dass alle Kunden bis zum Abschluss der Baumaßnahmen an das Glasfasernetz angeschlossen werden, auch wenn Sie mehr als 1000 Meter von der Haupttrasse entfernt liegen. Jeder, der bis zum jeweiligen Vermarktungsende in der Gemeinde einen nordischnet-Vertrag geschlossen hat, erhält einen kostenlosen Hausanschluss (bis 15 m Leitungslänge auf privatem Grund). Der Hausanschluss für Verträge, die nach Ende der Vermarktung bei nordischnet eingehen, ist nicht mehr kostenfrei.
Förderung der Außenlagen durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration
Der Anschluss der oben beschriebenen Gebäude im Außenbereich ist nicht wirtschaftlich umsetzbar. Auf die rund 2% dieser nordischnet-Kunden entfallen mehr als 10% des Investitionsvolumens. Der Zweckverband hat sich daher früh auf das Förderprogramm Impuls 2030 aus dem Sondervermögen des Landes Schleswig-Holstein beworben.
Hierbei werden 75% der Kosten für den Bau des passiven Netzes gefördert. Voraussetzungen sind unter anderem eine Ausschreibung zum Betrieb und zum Bau der Außenlagen.
Am 17. Juni 2019 hat der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein mit einem symbolischen Spatenstich grünes Licht für die Förderung gegeben. Die Ausschreibungsprozesse sind abgeschlossen und die GVG Glasfaser GmbH konnte erneut als Betreiber gewonnen werden.
Die zügige Umsetzung der notwendigen Prozesse ermöglicht uns, den Ausbau der Außenlagen für die Bauabschnitte 4-6 nahezu zeitgleich mit dem Ausbau aller anderen Hausanschlüsse umzusetzen.
Wie geht es weiter mit den Kunden in den Außenbereichen?
Die Zuschlagserteilung für das Bau-Los in den Bauabschnitten 1-3 erfolgte Anfang Juni 2019. In diesen Gemeinden ist der Bau der Außenlagen bereits abgeschlossen.
Für die Ausschreibung des Bau-Loses in den Bauabschnitten 4-6 erfolgte im Oktober 2019 der Zuschlag. Noch in 2019 wurde mit dem Ausbau begonnen. Diese Anschlüsse wurden in 2021 fertiggestellt.
Mittlerweile wurden also alle beauftragten Anschlüsse im geförderten Außenbereich des Verbandsgebiets ausgebaut. Der Abschluss des Ausbaus erfolgte zum Ende des Jahres 2021.